Suche mittels Attribut
Aus Datencockpit
Diese Seite stellt eine einfache Suchoberfläche zum Finden von Objekten bereit, die ein Attribut mit einem bestimmten Datenwert enthalten. Andere verfügbare Suchoberflächen sind die Attributsuche sowie der Abfragengenerator.
Liste der Ergebnisse
- Fragestellung:Müssen wir Daten aus Backups löschen? + (Nein, nicht grundsätzlich.)
- Fragestellung:Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen? + (Nein. Die DSGVO gilt auch für Klein- und E … Nein. Die DSGVO gilt auch für Klein- und Einpersonunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen sowie für Behörden und öffentliche Stellen. Punktuell sind Ausnahmen für Klein- und Einpersonunternehmen vorgesehen (z.B. in Art. 30 Abs. 5 DSGVO betreffend die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten).zeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten).)
- Fragestellung:Ist das Anbieten von Daten grundsätzlich eine Übermittlung in Drittländer? + (Nein. Es ist nur die Möglichkeit geschaffen worden, die Daten abzurufen. Es fehlt der konkrete Empfängerkreis, der nicht benennbar ist.)
- Fragestellung:Braucht der Datenschutzbeauftragte eine bestimmte (akademische) Ausbildung? + (Nein. Gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO wird der … Nein. Gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO wird der Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 DSGVO.tenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 DSGVO.)
- Fragestellung:Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? + (Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten „brau … Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten „brauchen“, müssen Sie zunächst entscheiden. Für die Mehrheit der Unternehmen wird die Bestellung grundsätzlich optional sein. Zwingend aufgrund der DSGVO zu bestellen ist ein Datenschutzbeauftragter nur von Behörden bzw. öffentlichen Stellen (mit Ausnahme von Gerichten, sofern sie nicht im Rahmen der Justizverwaltung handeln) und bei Unternehmen, die schwerpunktmäßig in einem spezifischen Geschäftsbereich tätig sind. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in Art. 37 DSGVO.en Regelungen finden Sie in Art. 37 DSGVO.)
- Fragestellung:Gibt es Änderungen durch die DSGVO, selbst wenn bereits Einwilligungen von Betroffenen für die Datenverarbeitung eingeholt werden? + (Sofern eine eingeholte Einwilligung den Voraussetzungen von Art 7. DSGVO entspricht, ändert sich nichts. Gegebenenfalls sind die Einwilligungen erneut einzuholen.)
- Fragestellung:Sind Fotos auf Veranstaltungen erlaubt? + (Soferne der Hinweis zu Beginn erfolgt ist, ist das kein Problem.)
- Fragestellung:Worüber muss ich Betroffene bei der Erhebung ihrer Daten informieren? + (Wenn sie die Daten direkt bei den jeweilig … Wenn sie die Daten direkt bei den jeweiligen Betroffenen erheben, müssen Sie den Betroffenen sämtliche Informationen wie in Artikel 13 DSGVO vorgesehen mitteilen. Eine Ausnahme von der Informationspflicht besteht nur dann, wenn die Betroffenen bereits über diese Informationen verfügen. Wenn Sie Daten verarbeiten wollen, die Sie nicht bei den Betroffenen selbst erhoben haben, müssen Sie den Betroffenen sämtliche Informationen wie in Artikel 14 DSGVO vorgesehen mitteilen. Dies kann unterbleiben, wenn die Betroffenen über die Informationen bereits verfügen, die Erteilung der Information unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, die Verarbeitung gesetzlich vorgesehen ist oder die Daten dem Berufsgeheimnis unterliegen (vgl. Artikel 14. Abs. 5 DSGVO).terliegen (vgl. Artikel 14. Abs. 5 DSGVO).)