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Attribut:Antwort
Aus Datencockpit
Seiten mit dem Attribut „Antwort“
Es werden 3 Seiten angezeigt, die dieses Attribut verwenden:
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| Worauf findet die DSGVO KEINE Anwendung? + | Die DSGVO findet Anwendung auf die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Auf folgende Bereiche findet die DSGVO keine Anwendung: * Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen * Tätigkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik * Datenverwendung im Rahmen ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten * Tätigkeiten der zuständigen Behörden zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit + |
| Worüber muss ich Betroffene bei der Erhebung ihrer Daten informieren? + | Wenn sie die Daten direkt bei den jeweiligen Betroffenen erheben, müssen Sie den Betroffenen sämtliche Informationen wie in Artikel 13 DSGVO vorgesehen mitteilen. Eine Ausnahme von der Informationspflicht besteht nur dann, wenn die Betroffenen bereits über diese Informationen verfügen. Wenn Sie Daten verarbeiten wollen, die Sie nicht bei den Betroffenen selbst erhoben haben, müssen Sie den Betroffenen sämtliche Informationen wie in Artikel 14 DSGVO vorgesehen mitteilen. Dies kann unterbleiben, wenn die Betroffenen über die Informationen bereits verfügen, die Erteilung der Information unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, die Verarbeitung gesetzlich vorgesehen ist oder die Daten dem Berufsgeheimnis unterliegen (vgl. Artikel 14. Abs. 5 DSGVO). + |
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| Zählt die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten? + | Ja. <span class="noglossary">Art. 2 Buchst. a</span> der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass eine dynamische Internetprotokoll-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Website, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, für den Anbieter ein personenbezogenes Datum im Sinne der genannten Bestimmung darstellt, wenn er über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, die betreffende Person anhand der Zusatzinformationen, über die der Internetzugangsanbieter dieser Person verfügt, bestimmen zu lassen. Siehe: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62014CJ0582 + |