Glossar:Einwilligung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2017, 12:40 Uhr

Einwilligung

Definition: der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (siehe Art. 4. DSGVO)
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Letzte Änderung: 30. 10. 2017 durch Admin