Glossar:Grenzüberschreitende Verarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 16. März 2018, 15:51 Uhr
Glossar-Einträge
Grenzüberschreitende Verarbeitung
- Definition: entweder
a) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten von Niederlassungen eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, oder
b) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten einer einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, die jedoch erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in mehr als einem Mitgliedstaat hat oder haben kann (siehe Art. 4 DSGVO)
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- Letzte Änderung: 16. 3. 2018 durch Admin