Glossar:Maßgeblicher und begründeter Einspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2017, 12:53 Uhr

Maßgeblicher und begründeter Einspruch

Definition: einen Einspruch gegen einen Beschlussentwurf im Hinblick darauf, ob ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegt oder ob beabsichtigte Maßnahmen gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf in Bezug auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen und gegebenenfalls den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union ausgehen (siehe Art. 4 DSGVO)
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Letzte Änderung: 30. 10. 2017 durch Melnicki