Informationen zu „DSG:§ 70. Inkrafttreten“

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Basisinformationen

AnzeigetitelDSG:§ 70. Inkrafttreten
Standardsortierschlüssel§ 70. Inkrafttreten
Seitenlänge (in Bytes)6.542
Seitenkennnummer416
SeiteninhaltsspracheDeutsch (Sie-Form)‎ (de-formal)
SeiteninhaltsmodellWikitext
Indizierung durch SuchmaschinenErlaubt
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Seitenschutz

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Bearbeitungsgeschichte

SeitenerstellerMelnicki (Diskussion | Beiträge)
Datum der Seitenerstellung20:40, 3. Nov. 2017
Letzter BearbeiterAdmin (Diskussion | Beiträge)
Datum der letzten Bearbeitung12:55, 25. Mai 2018
Gesamtzahl der Bearbeitungen3
Gesamtzahl unterschiedlicher Autoren2
Anzahl der kürzlich erfolgten Bearbeitungen (innerhalb der letzten 90 Tage)0
Anzahl unterschiedlicher Autoren der kürzlich erfolgten Bearbeitungen0

Seiteneigenschaften

Magisches Wort (1)
  • __KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__
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