DSGVO:Artikel 96. Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften: Versionsgeschichte

Aus Datencockpit
Wechseln zu:Navigation, Suche

Zur Anzeige der Änderungen einfach die zu vergleichenden Versionen auswählen und die Schaltfläche „Gewählte Versionen vergleichen“ klicken.

  • (Aktuell) = Unterschied zur aktuellen Version, (Vorherige) = Unterschied zur vorherigen Version
  • Uhrzeit/Datum = Version zu dieser Zeit, Benutzername/IP-Adresse des Bearbeiters, K = Kleine Änderung
  • (Aktuell | Vorherige) 14:06, 30. Okt. 2017Melnicki (Diskussion | Beiträge). . (518 Bytes) (+518 Bytes). . (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Artikel |Nummer=96 |Bezeichnung=Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften |Kapitel=KAPITEL XI. Schlussbestimmungen |Absätze={{Absatz |Text=Inter…“)